ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNEN zur Nutzung der Buchungsplattform unter https://fahrradparken.eu
1. Geltungsbereich und Anbieter
Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Buchungsplattform https://fahrradparken.eu (im Folgenden „Fahrradparken.eu“) in ihrer zum Zeitpunkt der Registrierung jeweils gültigen Fassung. Die Buchungsplattform wird durch die Viaboxx GmbH, Hauptstraße 164, 53639 Königswinter (nachfolgend: Anbieter), bereitgestellt.
2. Nutzung der Plattform
- Die Buchung von Fahrradabstellplätzen unserer Geschäftspartner setzt die Registrierung durch Anlegen eines Nutzerkontos auf der Buchungsplattform „Fahrradparken.eu voraus. Nutzer können sich unter Angabe einer Emailadresse und der Eingabe eines selbstgewählten Passworts auf der Buchungsplattform kostenlos registrieren.
- Die E-Mail-Adresse dient der Identifizierung und der persönlichen Kennzeichnung des Nutzers. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von dem Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können (z.B. E-Mails mit Zugangscodes).
- Verträge auf der Plattform werden ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen.
- Der Nutzer muss für Registrierung und Buchung über die Plattform das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Der Zugang zur Nutzung der Services des Anbieters setzt die Hinterlegung von Daten eines gültigen Zahlungsmittels im Nutzerkonto voraus. Die Buchungsplattform unterstützt nur die Zahlungsarten, die in der App oder der Webanwendung angeboten werden.
- Die Buchungs-Plattform wickelt für verschiedene Geschäftspartner des Anbieters die gesamte Geschäftsbeziehung des Nutzers für Verträge über die Nutzung von Fahrradabstellplätzen (im Folgenden als “Mietverträge“ bezeichnet) mit diesen Geschäftspartnern ab: Vom Anlegen eines Kundenkontos über die Anzeige freier Kapazitäten, die Buchung von Stellplätzen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs bis zur Löschung des Kundenkontos. Geschäftspartner des Anbieters sind die Betreiber von Fahrradabstellanlagen (im Folgenden als „Vermieter“ bezeichnet). Mit der Buchung eines Fahrradabstellplatzes schließt der angemeldete Nutzer einen Mietvertrag mit dem jeweiligen Vermieter. Der Anbieter wird nicht Partei des Mietvertrags. Er schuldet dem Nutzer nicht die Zurverfügungstellung eines Fahrradabstellplatzes; er hat auch keinen Anspruch auf den Mietzins.
- Der Anbieter nimmt die Zahlungen der Nutzer im Namen des Vermieters entgegen.
3. Rechte und Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer ist verpflichtet, in seinem Kundenkonto und in sonstigen Bereichen des Portals keine Falschangaben zu machen.
- Der Nutzer darf das Kundenkonto nur für sich selbst anlegen und es nur für sich selbst nutzen. Die Übertragung der Nutzungsmöglichkeit ist untersagt.
- Dem Nutzer ist es untersagt, seine Zugangsdaten zur Buchungsplattform weiterzugeben. Die Weitergabe des Zugangscodes zur Öffnung des jeweiligen Fahrradabstellplatzes ist ausschließlich an minderjährige Verwandte ersten Grades (Kinder und Geschwister) des Nutzers gestattet.
4. Haftung
- In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten die Parteien Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in dem nachfolgend bestimmten Umfang:
- bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die der Anbieter eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe
- in anderen Fällen: nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) und bis zu den im folgenden Unterabsatz genannten Haftungsgrenzen. Die Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne dieses Unterabsatzes liegt vor bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorliegen (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen gemäß Absatz (1) für solche Mängel bleiben unberührt.
- Soweit die Haftung wirksam nach vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.
5. Elektronische Kommunikation
Der Nutzer ist damit einverstanden, dass die gesamte Kommunikation, die das Vertragsverhältnis von Anbieter und Nutzer betrifft, elektronisch geführt werden kann.
6. Laufzeit und Kündigung
- Eine bestimmte Vertragslaufzeit für die Nutzung der Buchungsplattform wird nicht vereinbart.
- Der Anbieter kann das Kundenkonto mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen.
- Der Nutzer kann jederzeit sein Kundenkonto löschen. Seine Einträge und Buchungen verfallen dann. Vorhandene Dauerkarten verlieren ihre Gültigkeit.
- Für den Fall, dass der Anbieter ordentlich kündigt, Vorbehalten bleibt das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter unter anderem vor, wenn de r Nutzer gegen die Pflichten aus Ziffer 3 verstößt.
- Ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, ist auch der Anbieter berechtigt, den Vertrag über die Nutzung der Buchungsplattform fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
- Welche Rechte der Nutzer hat (z.B. wegen möglicher Vorauszahlungen, die er geleistet hat), wenn (i) er sein Kundenkonto kündigt bzw. löscht oder (ii) der Anbieter kündigt, regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Vermieter und dem Nutzer geschlossenen Mietvertrag.
7. Änderungsvorbehalt
- Der Anbieter hat das Recht, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Regelungen dieser Nutzungsbedingungen hiervon betroffen sind.
- Der Anbieter hat das Recht, die Leistungsbeschreibungen zu ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Nutzer hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Dienstleistungen gibt oder wenn Dritte, von denen der Anbieter zur Erbringung seiner Dienstleistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
- Beabsichtigte Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Leistungsbeschreibung gemäß den Regelungen in Abs. (1) und (2) werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt. Dem Nutzer steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Nutzer innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Nutzer wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
8. Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen
- Vertragssprache ist deutsch.
- Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung zum Nutzer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen teilweise oder vollständig ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, bleiben alle übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Eine Vertragslücke ist entsprechend diesem Maßstab zu schließen.